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VG Dresden, 12.06.2023 - 1 L 270/23.A |
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Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
GG, Art 6 Abs 1
Russische Föderation: Dublin: Abschiebung eines werdenden Vaters eines ehelichen Kindes mit Art. 6 GG unvereinbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Auszug aus VG Dresden, 12.06.2023 - 1 L 270/23
Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3 1 . August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von …
Auszug aus VG Dresden, 12.06.2023 - 1 L 270/23
Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten und kommt es auch im Falle einer Beistandsgemeinschaft unter volljährigen Familienmitgliedern nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 39 ff. m. w. N.). - OVG Sachsen, 07.05.2019 - 3 B 102/19
Abschiebung; Nasciturus; ungeborenes eheliches Kind; Schwangerschaft; …
Auszug aus VG Dresden, 12.06.2023 - 1 L 270/23
Darüber hinaus ist eine Abschiebung eines ausländischen werdenden Vaters auch dann mit Art. 6 GG unvereinbar, wenn dieser mit der Mutter des Ungeborenen in Verhältnissen lebt, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung hinreichend sicher erwarten lassen und ihm eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerkverfahrens nicht mehr zumutbar ist, weil eine rechtzeitige Rückkehr bis zum Beginn des Zeitraums des Beschäftigungsverbots des § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei Durchführung des regulären Sichtvermerkverfahrens im Heimatland unwahrscheinlich ist und zudem aufenthaltsrechtlich nicht sichergestellt ist, dass er bis dahin in das Bundesgebiet zurückkehren kann (SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).